Kleinstvorhaben
Im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung erhält die Dorfregion zudem eine Förderung von 30.000 € für die sogenannten Kleinstvorhaben.
Dieser neue Fördertatbestand wurde unter Ziffer 4.1.2.11 der ZILE-Richtlinie als „Schaffung, Erhaltung und Ausbau von sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen als Kleinstvorhaben“ implementiert.
Gemäß Ziffer 4.1.3.2 der ZILE-Richtlinie sollen Kleinstvorhaben schnell umsetzbar sein, sowie die dörfliche Entwicklung und lokale Identität stärken.
Der Förderzuschuss beträgt pro Vorhaben maximal 2.500 €.
Was sind Kleinstvorhaben? | Projekte,
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Was wird gefördert? | Ausgaben im investiven Bereich und für erforderliche Dienstleistungen (z.B. bei digitalen Projekten).
Beispiele: Erneuerungsarbeiten an Plätzen und/oder Spielgeräten, Pflanzaktionen, Aufstellen von Informationstafeln, etc. |
Was wird nicht gefördert? | Kosten für z.B. Verpflegung, Saalmieten oder Gebühren im Zusammenhang mit Aktivitäten in der Dorfregion. |
Wer kann Kleinstvorhaben beantragen und wie hoch ist die Förderquote? | Flecken Salzhemmendorf: 65% der Bruttokosten
Gemeinnützige Vereine: 75% der Nettokosten Juristische Personen des öffentlichen Rechts: 45% der Nettokosten Privatpersonen & juristische Personen des privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine): Je Vorhaben gilt ein maximaler Förderzuschuss von 2.500 €. |
Wer entscheidet über die Auswahl der Kleinstvorhaben? | Für die Auswahl der Kleinstvorhaben wurde ein Auswahlgremium gebildet, das aus Vertretern der einzelnen Ortsteile sowie der Ortsräte besteht. |
Wie sieht die Antragstellung aus? | 1. Projektvorhaben mit einer Kostenschätzung in das Antragsformular eintragen.
2. Ausgefülltes Antragsformular beim Flecken Salzhemmendorf (Fachdienst Zentrales) einreichen. 3. Der Flecken Salzhemmendorf stellt einen formellen Antrag mit allen ausgewählten Projekten beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL). 4. Nach Bewilligung durch das ArL versendet der Flecken Salzhemmendorf einen |
Welche Fristen gibt es? | Der Antrag muss bis zum 15. Januar 2025 beim Flecken Salzhemmendorf eingehen. |
Wichtige Hinweise | Eine Antragstellung begründet keinen Anspruch auf Förderung.
Eine Doppelförderung des beantragten Projektes ist nicht möglich. Das Projekt muss der Gemeinschaft dienen und öffentlich zugänglich sein. Die Zweckbindungsfrist beträgt für bauliche Anlagen 12 Jahre ab Fertigstellung und für technische Geräte und sonstige Gegenstände 5 Jahre ab Lieferung. Mit den Projekten darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung zum Antrag vorliegt. Erstattungsprinzip: Die gesamten Kosten des Projektes müssen vorverauslagt werden und werden nach Prüfung ausbezahlt. |